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Neudes & Holzmühl, zwei Wunsiedler Stadtdörfer
– Quellenstudien von Harald Stark – |
| Rund 30 Personen waren am 12. März 2011 der Einladung
des Arbeitskreises für Heimatforschung Marktleuthen in das
Gasthaus Benker in Habnith gefolgt, um den Bericht von Harald Stark
zum Stand seiner Forschungen zur Geschichte der Marktleuthener Stadtteile
Neudes und Holzmühl zu hören. Mit er ersten urkundlichen
Erwähnung im Jahr 1368 beginnend skizzierte Stark den Weg aus
der Herrschaft Thierstein in die Hände der Stadt Wunsiedel.
Zusammen mit den benachbarten Dörfern Rauschensteig, Rügersgrün,
Stemmasgrün sowie Ober- und Unterwoltersgrün waren Neudes
und Holzmühl im 14. und 15. Jahrhundert an verschiedene geistliche
Stiftungen in Wunsiedel gelangt. Auch nach Einführung der Reformation
dienten die Abgaben dieser sieben Wunsiedler Stadtdörfer zur
Besoldung der Geistlichen und Lehrer in Wunsiedel. |
Wunsiedler
Stadtdörfer auf einer größeren Karte anzeigen; |
Die sieben Wunsiedler Stadtdörfer waren Reichslehen,
die bei jedem neuen Reichsoberhaupt oder auch beim Wechsel des durch
die Stadt bestellten Lehenträgers neu beantragt werden mussten,
was für die Wunsiedler stets mit erheblichen Kosten verbunden
war. Mit dem Preßburger Frieden von 1806 ging die Herrschaft
über die bisherigen Reichslehen in Bayern an den frischgebackenen
Bayerischen König über; dies galt bald darauf auch für
die Reichslehen in den 1810 zu Bayern gekommenen fränkischen
Gebieten. Der letzte Lehenbrief, den König Ludwig I. von Bayern
für die Dörfer Neudes und Holzmühl ausfertigte, datiert
in das Jahr 1830.
Zugleich aber waren die Wunsiedler auch Lehensherrn über ihre
Stadtdörfer. Die dort ansässigen Bauern mussten im Falle
des Besitzwechsels ihrer Anwesen den 10. Teil des geschätzten
Wertes derselben als Lehengeld an die Wunsiedler Stadtkasse abführen
und lieferten dem Wunsiedler Stadtkämmerer alljährlich
eine ganze Reihe von Abgaben. Die darüber geführten Protokolle
und Register reichen bis in das 16. Jahrhundert zurück und
dienen dem Referenten als reich sprudelnde Quellen zur Ortsgeschichte.
Mit der Nieder- und Hochgerichtsbarkeit waren die Einwohner der
Stadtdörfer und damit auch die Holzmühler und Neudeser
der hohenzollerischen Landesherrschaft und deren Beamten unterworfen.
Polizeigerichtsbarkeit und die Freiwillige Gerichtsbarkeit lagen
jedoch in der Obhut von Bürgermeister und Rat zu Wunsiedel.
Als Mittelsmann zwischen den Wunsiedler Stadtoberen und den Untertanen
in den Stadtdörfern fungierten die von der Obrigkeit eingesetzten
Dorfrichter. Diese verkündeten die aus Wunsiedel ergehenden
Anordnungen, überwachten deren Einhaltung, wurden aber auch
von der Obrigkeit als Schiedsleute bei Streitigkeiten zwischen der
Dorfbevölkerung herangezogen. In den acht Protokollbüchern
der Stadtdorfschaften aus der Zeit von 1716 bis 1796 hören
wir von Wirtshausraufereien, Beleidigungsklagen, Wässerungs-,
Wege- und Hutstreitigkeiten. Es geht darin auch um Zehntabgaben,
Bettlerunwesen oder den Schutz vor Seuchen von Mensch und Vieh.
Aber auch alles, wofür heute der Notar zuständig ist,
wurde durch Bürgermeister und Rat zu Wunsiedel beurkundet.
In den Jahren von 1641 bis 1796 füllte der Wunsiedler Stadtschreiber
36 Bände mit Kauf- und Tauschverträgen, Heiratsbriefen,
Testamenten und ähnlichen Dokumenten. Dazu kommen noch 21 Bände
mit Nachlassinventaren, Erbteilungen und Vormundschaftsrechnungen
aus den Jahren 1644 bis 1779. |
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Neudes im Dezember 2010 |
Holzmühl im Februar 2011 |
Mit der Abdankung des Markgrafen Alexander im Jahr
1791 wurde unsere Heimat preußisch. 1810 erfolgte der Übergang
der vormals preußischen Provinz Bayreuth an das junge Königreich
Bayern. Der allgewaltige Minister Montgelas bemühte sich auch
um die Vereinheitlichung des bislang unübersichtlichen Steuersystems.
Die Grundherrlichen Abgaben, also beispielsweise die Geld- und Naturalleistungen
der Neudeser und Holzmühler an die Stadt Wunsiedel, blieben
unangetastet. An die Stelle der bisher an die Landesherrschaft zu
reichenden Abgaben traten jedoch gemäß des Steuergesetzes
von 1808 die Grund- oder Rustikalsteuer von allen unbebauten Grundstücken
mit Ausnahme der Straßen und öffentlichen Plätze,
die Haussteuer von allen Wohngebäuden, die Dominikalsteuer
von allen grundherrlichen Bezügen, Zehnten, Grund- und Bodenzinsen,
sowie die Gewerbesteuer. Um die zur Erhebung dieser Steuern notwendigen
Grundlagen zu schaffen, wurden Steuerkommissionen im ganzen Land
umhergeschickt, die durch Befragung der Grundeigentümer deren
Besitzstand und die Belastung desselben zu erheben hatten. Überprüft
wurden diese Angaben durch Heranzíehung der Erwerbstitel
der letzten 20 Jahre und amtlich bestellter Schätzleute. Diese
im Zuge dieser "Fatierung" erstellten und von den Grundeigentümern
unterzeichneten Besitzfassionen bildeten das Fundament des bayerischen
Steuerprovisoriums. Diese in unserer Gegend 1811 durchgeführten
Befragungen ermöglichten die Erstellung von Rustikal-, Häuser-
und Gewerbekatastern, die in den folgenden Jahren durch chronologisch
geführte Umschreibbücher aktuell gehalten wurden.
1808 wurde in Bayern auch die Katastervermessung eingeführt.
Unsere Gegend war 1852 an der Reihe. Jedes Grundstück wurde
vermessen, einem bestimmten Eigentümer zugewiesen und dessen
Bonität festgestellt. Die Ergebnisse der Landesvermessung bildeten
zusammen mit den Katastern des Grundsteuerprovisoriums die Grundlage
des Grundsteuerdefinitivums. Dieses fand bei uns 1855 mit der Erstellung
des sogenannten Urkatasters seinen Abschluß. Die in demselben
festgelegten Hausnummern gelten in den Dörfern Neudes und Holzmühl
bis heute. |
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Hofeigentümer in Neudes 1855:
No. 1 Johann Christoph Köppel
No. 2 Johann Gebhardt
No. 3 Andreas Müller
No. 4 Johann Michael Geier
No. 5 Johann Adam Kaiser
No. 6 Johann Christoph Heinrich
No. 7 Georg Christoph Dannhorn
No. 8 Johann Heinrich Schricker
No. 9 Johann Preiß
No. 10 Johann Troeger
No. 11 Das Hirtenhaus |
Hofeigentümer in Holzmühl 1855:
No. 1 Johann Zeitler
No. 2 Andreas Purucker
No. 3 Wolfgang Christoph Fraas
No. 4 Johann Erhard Brunner
No. 5 Johann Georg Rausch
No. 6 Johann Georg Purucker
No. 7 Johann Jakob Purucker
No. 8 Johann Fürbringers Kinder
No. 8a Johann Adam Fürbringer
No. 9 Georg Michael Hupfauf
No. 10 Wolfgang Jakob Lippert
No. 11 Hirtenhaus
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Anhand der im Staatsarchiv Bamberg liegenden bayerischen
Katasterunterlagen und dem reichhaltigen Material im Stadtarchiv
Wunsiedel ist dem Referenten inzwischen gelungen, die Besitzgeschichte
der einzelnen Anwesen in Neudes und Holzmühl von 1855 zurück
bis in die Zeit des Dreißigjährigen Krieges zu erforschen.
Am Beispiel der Mühle in Holzmühl, deren Besitzer bereits
bis zum Jahr 1523 lückenlos ermittelt werden konnten, präsentierte
Stark das Ergebnis seiner bisherigen Arbeiten. Im Anschluss an
den Vortrag gab es eine rege Diskussion über Abgaben, Steuern,
Währungs- und Maßeinheiten in alter Zeit. Außerdem
bestand Gelegenheit in die bisherigen Forschungsergebnisse Starks
zu den einzelnen Höfen in Neudes und Holzmühl Einsicht
zu nehmen.
H.St. |
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