Das Verdienst, die Ersterwähnungsurkunde vom 31. März
1314 entdeckt zu haben, gebührt dem Pfarrer Richard Waßer,
der sich seit seinem Dienstantritt in Marktleuthen 1915 mit der
Erstellung einer neuen Pfarrbeschreibung beschäftigte. Er bemühte
sich dabei intensiv auch die ältere Geschichte seines Pfarrortes
zu beleuchten. Bis dahin galt 1411 als das Ersterwähnungsjahr
von Marktleuthen. Waßer recherchierte im damaligen Kreisarchiv
Bamberg und auch im Reichsarchiv München, wo damals alle bayerischen
Dokumente aufbewahrt wurden, die vor dem Jahr 1400 datieren. Hier
fand er im ältesten Kopialbuch des Klosters Waldsassen die
fragliche Urkunde. In seiner Pfarrchronik fasst er seine beim Urkundenstudium
gewonnenen Erkenntnisse zur ältesten urkundlichen Geschichte
Marktleuthens in kurzen Worten zusammen:
"Unter dem 31. März 1314 eignet Heinrich der Ältere,
Vogt von Plauen dem Kloster Waldsassen Guter in Leuken zu, die
der Ritter Konrad von Haslau1 dem Kloster für seinen Todesfall
zum Heile seiner Seele vermacht hatte.2 Die Leute des Klosters
sorgten dafür, daß dieser Todesfall sich nicht zu lange
hinauszögerte; sie erschlugen den Stifter. Darüber entstand
zwischen den Anverwandten des Erschlagenen und den Mönchen
eine Fehde, die am l. November 1311 durch den Schiedsspruch Ulrichs
von Wildenau beigelegt wurde.3 Drei Jahre später verzichtete
der Vogt von Plauen, durch die oben erwähnte Urkunde, zugunsten
des Klosters auf sein Lehensrecht (jus feodale) über die
fraglichen Güter. Welcher Art diese waren, sagt die Urkunde
nicht. Dieselbe drückt sich nur allgemein aus: bona sua in
Leuken cum omnibus suis pertinentiis, quibuscunque nominibus nuncupentur.
Auch läßt sich nicht ersehen, wie der Vogt und sein
Lehensmann zu ihren Rechten an diesen Gütern gekommen sind.4"
Heute befindet sich das Kopialbuch in dem für den Regierungsbezirk
Oberpfalz und damit auch für das Kloster Waldsassen zuständigen
Staatsarchiv Amberg. Es trägt nun die Signatur "Kloster
Waldsassen 349" und auf Rückseite des Blattes (Folio)
108 befindet sich auf der Buchinnenseite (rechts) die nur 16 Zeilen
umfassende Urkundenkopie. Schon in der 4. Ausgabe des Rußbuttenträgers
habe ich 1987 - ich zählte damals übrigens gerade 21
Lenze - das was ich über die Vorgänge im Jahr 1314 wußte,
in einem Aufsatz zusammengefasst. Als Illustration für meinen
Beitrag wurde damals erstmals ein Foto der Ersterwähnungsurkunde
veröffentlicht.
Der Text der Urkunde lautet in der lateinischen Originalfassung:
Nos Henri(cus) senior advocat(us) de Plaw p(rese)ncium insp(ec)toribuz
vniv(er)sis cupi(mus) esse notu(m) q(uod) c(um) Chvnr(adus) miles
quonda(m) d(ic)t(u)s de Hasla in mort(i)s artic(u)lo c(on)stitut(us)
bo(na) sua in Leuken c(um) o(mn)ib(u)z suis p(er)tine(n)tiis,
quibus cunque nominibus nuncupentur, pro anime sue remedio monasterio
in Waltsassen legaverit filiorum suorum consilio et beneplacito
accendente. Nos erga ipsum monasterium moti devocione et gracia
speciali ius feodale, quod nos in predictis bonis contigebat,
in parte dicto monasterio possidendum perpetuo pro salute anime
nostre contulimus et donamus. Pro cuius rei evidencia sigillum
nostrum presentibus est appensum. Datum anno domini MCCCXIIII;
in ramis palmarum.
Und in der deutschen Übersetzung:
Wir Heinrich der Ältere, Vogt von Plauen, wünschen
daß allen Betrachtern (dieser Urkunde) zum jetzigen Zeitpunkt
der Umstand bekannt werde, daß Ritter Konrad, einst genannt
von Haslau, angesichts seines Todes alle seine Güter in Leuken
mit allem Zubehör, wie sie auch genannt werden mögen,
für das Heil seiner Seele dem Kloster in Waldsassen vermacht
hat, entgegen dem Plan und Willen seiner Söhne. Bewogen von
dem Gelübde und aus besonderer Gunst, haben wir das Lehenrecht,
welches uns in den vorgenannten Gütern zustand, für
immer und zwar geschenkweise dem genannten Kloster übertragen.
Um den Gegenwärtigen diesen Rechtsvorgang zu bestätigen
ist unser Siegel beigefügt worden. Gegeben im Jahre des Herrn
1314, am Tag der Palmzweige (=Palmsonntag). |